Betreuungsrecht

Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass zumindest einzelne Lebensbereiche nicht mehr selbständig zu bewältigen sind. Bei Bedarf bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, sofern nicht eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt. Frau Rechtsanwältin Wiemer führt den Status gesetzliche Betreuerin. Daher kann sie ihre Mandanten in allen Fragen, insbesondere zu Fragen der Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung, kompetent und qualifiziert beraten und vertreten.

Mein Angebot richtet sich an:

  • Betroffene und ihre Angehörigen
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte
  • Pflegedienste und Einrichtungen

Ferner können Sie eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen.